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Die Richtlinie beinhaltet im Wesentlichen die Erfassung und Darstellung der Umgebungslärmbelastung der Bevölkerung und die Aufstellung von Aktionsplänen nach Anhörung und unter Mitwirkung der Öffentlichkeit.
Weitere Hauptziele sind die Harmonisierung der dafür verwendeten Kenngrößen und Berechnungsverfahren sowie letztlich die Schaffung von Grundlagen zur Lärmminderung bei den wichtigsten Lärmquellen:
- Straßenverkehr
- Eisenbahnverkehr
- Flugverkehr, Flughäfen
- Industrieanlagen
Die Lärmbelastung wird in so genannten strategischen Lärmkarten (getrennt für die einzelnen Lärmquellen und jeweils gemittelt über den gesamten Tag und die Nacht) erfasst und soll bis zum 30. Juni 2007 für Ballungsgebiete >250.000 Einwohner ermittelt und dargestellt werden. Da Norderstedt zum Ballungsgebiet Hamburg zählt (Auskunft durch den Umwelt-Fachbereich), ist dieser Termin auch für Norderstedt relevant. Die entsprechenden Aktionspläne sind bis zum 18. Juli 2008 auszuarbeiten. Die Information und Mitwirkungsmöglichkeit durch die Bevölkerung wird ausdrücklich gefordert.
Die EU-Richtlinie ist mit §47a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in nationales Recht umgesetzt worden.
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